Verpackungstipp: Fahrradversand
Sie haben mit uns zwei Möglichkeiten ein Fahrrad zu versenden
- Variante 1 Montiert
- Variante 2 Demontiert in Kartonage
WICHTIG Bitte beachten Sie, dass für die ordnungsgemäße Verpackung der Versender zuständig ist. Unsere Speditionsfahrer sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Der Fahrer kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist.
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Folgendes Verpackungsmaterial benötigen Sie:
Vollkartonage, Luftpolsterfolie und Klebeband.
Tipp: Ein Karton für Ihr Fahrrad erhalten Sie kostenlos in jedem Fahrradladen.
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Stellen Sie bitte den Lenker quer und schrauben Sie die Pedalen nach innen oder nehmen Sie diese ab und befestigen sie im nächsten Schritt mit einer reißfesten Tüte am Karton.
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Stülpen Sie den Karton über das Fahrrad, sodass es an den empfindlichen Stellen geschützt, jedoch immer noch rollbar ist. Nun schützen Sie das Lenkrad und den Sattel noch separat mit Luftpolsterfolie oder einer festen Tüte und bringen Sie gegebenenfalls die Pedalen mit an dem Karton an.
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Zuletzt bringen Sie den Versandschein gut sichtbar an dem Karton an.
Achtung: Bitte das Versandlabel nicht falten, knicken oder zurechtschneiden. Das Versandlabel muss im Ganzen und an der breitesten Stelle des Kartons angebracht werden.
Den Versandschein erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Abholauftrag erteilt haben.
Den Abholauftrag können Sie direkt über unseren Versandkostenrechner beauftragen. Sollten Sie an dem gewünschten Abholtag nicht vor Ort sein, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sendung abholbereit und ebenerdig Borsteinkante für den Fahrer zu hinterlegen. Verwenden Sie hierzu unsere Abholgenehmigung.
Von der Beförderung durch Simplelogistik sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:
Ware mit einem Wert über 15.000€ * Geld * Wertpapiere * geldwerte Dokumente * Schecks * Wertpapiere * Wechsel * Sparbücher * Kreditkarten * Prepaid- und Telefonkarten * Edelmetalle * Schmuck * Uhren * echte Perlen * Edelstein * Pelze * Kunstgegenstände * Antiquitäten * verderbliche Güter * lebende Tiere * menschliche und tierische sterbliche Überreste * Organe und Leichenteile * Urnen * Waffen * Waffenbestandteile, * radioaktive Stoffe * Gefahrgut * Abfälle * Öl * Benzin * Schmierstoffe * Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung * jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen * Temperaturgeführte Güter wie Flügel * Klavier * leicht verderbliche Lebensmittel * Pflanzen * Medikamente *
Simpelogistik ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Cargo International über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Simplelogistik stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar.