Verpackungstipps für Einwegpaletten
Bitte beachten Sie folgende Verpackungstipps für Ihren Palettenversand:
Ihre Ware sollte beim Palettenversand ausreichend verpackt und verzurrt sein.
WICHTIG:
Der Versender ist dafür verantwortlich das die Verpackung ordnungsgemäß ist. Die Fahrer sind nicht zur überprüfung der Verpackung verpflichtet. Kann jedoch die Annahme verweigern sofern offensichtlich ist das die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt ist.
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Für den Palettenversand benötigen Sie: Eckschutkanten, Palette, Luftpolsterfolie, Kartonage, Spanngurte und Klebeband
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Bringen Sie nun die Kartonage sowie die Eckschutzkanten an und befestigen diese mit Klebeband.
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Stellen Sie Ihre Ware Mittig auf die Europalette und nehmen Sie die Luftpolsterfolie. Umwickeln Sie Ihr Packstück mehrmals sodass alle Flächen abgedeckt sind und das Packstück gut gepolstert ist. Anschließen bringen Sie für den Palettenversand dicke Kartonage an und Umhüllen Ihr Gut komplett.
WICHTIG:
Die Ware darf das Palettenmaß nicht übersteigen
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Umwickeln Sie Ihre Palette mit Folie, dies Schütz und stabilisiert die Ware zusätzlich. Nehmen Sie anschließend einen Spanngurt und befestigen Sie Ihre Ware auf der Palette. Anschließend bringen Sie den Versandschein an. Den Versandschein können Sie nach Bezahlung herunterladen. Sie erhalten diesen auch nochmals per E-Mail.
WICHTIG:
Versandlabel nicht falten, Knicken oder kürzen.Der Versandlabel muss im ganzen angebracht werden. Sollten Sie Ihre Palette an einem Ort hinterlegen, müssen Sie eine Abholgenehmigung an Ihrer Klingel anbringen.
HINWEIS:
Da Spanngurte zur Ladungssicherung gehören empfehlen wir die Gurte unter die Luftpolsterfolie zu befestigen damit diese vom Fahrer nicht zur Entsicherung genommen werden. Es kann hier keine Haftung übernommen werden.
Ausgeschlossene Sendungsgüter:
Geld, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle, Medikamente, Organe und Leichenteile, Waffen, Urnen, Öl, Benzin, Edelsteine, Pelze, Kunstgegenstände, Verderbliche Güter, Abfälle, Sauerstoff- Gas und Druckluftflaschen, Waren mit einem Wert über 5.000€ und Gefahrgut
Die Pflicht liegt nicht bei uns die Sendung zu überprüfen. Statt dessen ist der Versender in der Pflicht den Inhalter der Sendung anzugeben.