Handelsrechnung

Rechnungen beim Export

Handelsrechnung und Proformarechnung

Beim Export in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, muss in der Regel eine Handelsrechnung erstellt werden. Bei Sendungen, deren Ware keinen Handelswert hat, kann eine Proformarechnung angefertigt werden.

Handelsrechnung

Legen Sie die Handelsrechnung der Sendung im Original sowie als fünffache Kopie bei. Um eine reibungslose Einfuhrzollabfertigung sicherzustellen, muss die Handelsrechnung folgende Kriterien erfüllen:

  • Originalrechnung
  • Name und Anschrift des Versenders
  • händische Unterschrift (kein Faksimile), Klarschrift und Firmenstempel des Versenders - wird auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung angegeben, dann unterhalb der Ursprungserklärung
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers inkl. Kontaktperson, Telefon- und Faxnummer
  • Lieferanschrift, wenn diese von der Rechnungsanschrift abweicht
  • Rechnungsnummer, -ort und -datum sowie der Vermerk "Rechnung"
  • Frankatur
  • Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Id-Nr.)
  • Bezeichnung und Anzahl der einzelnen Waren mit der zugehörigen Warentarifnummer sowie dem Stückpreis mit Währungsangabe
  • Gesamtrechnungswert der Sendung mit Währungsangabe
  • tatsächliches Gewicht (brutto/netto)
  • Ursprungsland der Waren
  • unterschriebene Erklärung über die Richtigkeit der Angaben
  • Ursprungserklärung, falls Warenursprungsland innerhalb der EU oder EFTA
  • Paketnummer(n) und die dazugehörigen Pakete müssen als Anlage aufgeführt werden
  • bei einigen Ländern ist eine Preiserklärung auf der Handelsrechnung abzugeben

Proformarechnung

Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben. Dazu zählen beispielsweise Geschenksendungen, Musterlieferungen und Waren, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind. Die Proformarechnung stellt keine Zahlungsaufforderung für den Empfänger dar. Beim Export wird den Zollbehörden mit einer Proformarechnung der Wert der Waren nachgewiesen. Die nötigen Angaben entsprechen denen der Handelsrechnung. Zusätzlich muss eine Wertangabe mit einem Vermerk wie z.B. "Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke", "free of charge" oder "supplied free of cost" erfolgen.

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